Vertrag


Nutzungsvertrag Grillhütte Vahle

 

Zwischen (nachstehend Nutzer genannt)………………………………………………………

 

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und dem Betreiber  Fallschirmclub Remscheid e.V. , vertreten

 

durch Jürgen Fischer

wird folgender Nutzungsvertrag geschlossen:

 

Die Vahler Grillhütte wird am ………..             dem/der o.a. Nutzer(in) überlassen. Für diese Überlassung zahlt der Nutzer eine einmalige Gebühr von 40,00 Euro pro Tag, die  bar  zu entrichten ist. Brennholz kann in Vahle erworben werden.  Die voraussichtliche Anzahl der Besucher beträgt……..Personen (darf  ca. 40 Personen nicht überschreiten). Die Grillhütte wird dem Nutzer am …………...übergeben, am……………… erfolgt die Übergabe wieder an den Fallschirmclub Remscheid e.V. , bzw. an einen Bevollmächtigten.

 

Der Schlüssel zur Grillhütte kann nach Absprache übergeben werden, die Rückgabe ebenfalls auch. Wird der Schlüssel vor oder nach dem Tag der Nutzung überlassen, fallen dafür keinerlei Gebühren an.

 

Besondere Bestimmungen

 

 

1. Die Nutzung der Grillhütte erfolgt auf eigene Gefahr,   dies gilt für Nutzer und eventuelle Gäste.

 

2.  Ein Winterdienst für die Zufahrt zur Hütte wird nicht gestellt, auch die An- u. Abfahrt erfolgt auf eigene Gefahr. Die Anfahrt zur Hütte ist ausgeschildert, nutzen Sie nur diesen ausgeschilderten Weg. Parkplätze an der Hütte sind vorhanden.

 

3. Die Grillhütte und das Außengelände wird dem Nutzer in einem gepflegten Zustand übergeben, dementsprechend muss auch die Übergabe der Hütte an den Betreiber auch wieder im sauberen Zustand  erfolgen. Für eventuelle Schäden haftet der Nutzer der Grillhütte, diese  Schäden sind fach- und sachgerecht zu beseitigen

 

4. Pyrotechnik und das Abbrennen von Feuerwerkskörper auf dem Gelände ist untersagt.

 

5. Bei Waldbrandgefahr durch Trockenheit/Dürre ist ein offenes Feuer im gesamten Bereich untersagt. Ebenso ist dann  das Grillen mit Feuer wegen der Gefahr des Funkenflugs untersagt. Alternativ zum Grillen mit Holzkohle kann das Grillen mit einem Gasgrill erfolgen, dieser kann von der Grillhüttengemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.  Für die Bereitstellung des Gasgrills wird ein Pfand von 75,00 Euro erhoben, dieses Pfand wird nach Rückgabe des Grills im gereinigtem  Zustand erstattet. Für das Gas wird eine einmalige Gebühr von 7,00 Euro erhoben. Die beiliegende Gebrauchsanleitung ist unbedingt zu beachten, für entstandene Schäden haftet der Pächter. Das Gerät darf nicht über Nacht in der Hütte verbleiben, da es leider schon zu Einbruchsversuchen in unsere Hütte gekommen ist.

 

6. Die Müllentsorgung im gesamten Bereich obliegt dem Nutzer.

 

7. Bei geeigneten Witterungsverhältnissen ist die Nutzung der Feuerstellen gestattet. Zur Befeuerung darf nur geeignetes trockenes Feuerholz verwendet werden (Grill Holzkohle oder Kohlebriketts). Bei der Benutzung der Feuerstelle darf diese nicht unbeaufsichtigt sein. Im Notfall ist unverzüglich die Feuerwehr über 112 zu alarmieren, bei einer Alarmierung geben Sie der Rettungsstelle den Standort bekannt, die genaue Bezeichnung finden Sie auf einem Schild am Eingang der Hütte. Ein Feuerlöscher  für den Notfall steht zur Verfügung. Wichtig für den Notfall: Sollten Sie mit Ihrem Handy keinen Netzempfang haben, Notruf wählen und warten, Ihr Anruf wird durchgestellt.

 

8. Wasser und Strom können nicht zur Verfügung gestellt werden. Ein  Stromerzeuger kann genutzt werden, an der hinteren Wand der Grillhütte sind Steckdosen vorhanden, der Stromerzeuger kann hinter der Hütte positioniert werden. Ein entsprechendes Kabel (Stecker/Stecker) kann von der Grillhüttengemeinschaft zur Verfügung gestellt werden. Es darf nur der von den Grillhüttenfreunde gestellte Treibstoff genutzt werden. Eine Nutzung kostet 15,00 Euro zzgl. der Treibstoffkosten.

 

9. Die Nutzung der Hütte erfolgt im Rahmen der ruhigen Erholung, so ist eine übermäßige Lärmbelästigung zu vermeiden.  Verhalten Sie sich bitte so, dass für Umwelt und Tiere kein Schaden entsteht.

 

10. Zufahrtsmöglichkeit ist nur vom Waldparkplatz möglich (Steinbergstraße/Oberstraße), eine Weiterfahrt hinter der Grillhütte ist nicht erlaubt, dieser Weg wird zu einem Privatweg hinter dem Parkplatz.

 

11. Die Grillroste für den Grill außerhalb der Hütte befindet sich in der Grillhütte, dort ist sie nach Nutzung auch wieder gereinigt abzustellen.

 

12. Die Daten des Pächters/Pächterin sind unterhalb der Unterschriftsleistung zu notieren.

 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Verlauf Ihrer Feier/Veranstaltung und würden uns sehr freuen, wenn Sie uns weiterempfehlen würden. Sollten Sie Wünsche oder Verbesserungsvorschläge haben, lassen Sie es uns wissen. Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Jürgen Fischer, Steinbergstr. 10, Tel. 05571-4550 oder 0173-3941556.

 

 

 

 

 

 

Uslar-Vahle, den………….

 

 

 

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Unterschrift Mieter                                               Unterschrift Betreiber

 

 

 

Pächter                ……………………………………………………………………

 

Anschrift             …………………………………………………………………….

 

Telefon                …………………………………………………………………….

 

Email                  ………………………………………………………………………